Dein Start in die Fischerei
Hier findest Du Antworten rund um die wichtigsten Fischereiregeln, die wir in der Schweiz zu beachten haben. Jeder Fischer sollte wissen, wie er sich am Wasser zu verhalten hat. Das Bundesgesetz über die Fischerei bildet hier die Grundlage für die kantonalen Bestimmungen. Diese können sich von Region zu Region stark unterscheiden. Deshalb ist es wichtig, sich vor jedem Fischerausflug über das Gewässer und dessen Bestimmungen zu informieren.
SaNa Prüfung, Patent & Reglement: Für den Anfang gibt es ganz schön viel zu beachten!
Brauche ich ein Fischerpatent in der Schweiz?
Alle Gewässer in der Schweiz unterliegen einer Obhut und müssen bewirtschaftet werden. Jeder Kanton kann dies unter Einhaltung des Bundesgesetzes selber regeln.
Im Kanton Bern beispielsweise, kann jeder Fischer, der ein gültiges kantonales Patent besitzt, in fast allen Gewässern fischen. (Achtung: auch im Kanton Bern gibt es Gewässer, die an Private verpachtet werden)
Anders sieht es im Kanton Aargau aus. Dort sind die meisten Gewässer vom Kanton verpachtet und werden z.B. von Fischervereinen bewirtschaftet. Damit Du dort fischen darfst, benötigst Du für jedes Gewässer ein Patent des jeweiligen Vereines.
Somit solltest Du Dich immer im Voraus informieren. Beim Kanton oder den Gemeinden findest Du diese Informationen.
Wieso brauche ich einen Sachkundenachweis (SaNa)?
Sobald Du ein Fischerpatent erwerben möchtest, das länger als 30 Tage gültig ist, musst Du einen SaNa Ausweis vorzeigen können.
Kurzzeitpatente (unter 30 Tage) können an vielen Orten ohne SaNa Ausweis gelöst werden.
Wie und Wo erwerbe ich den Sachkundenachweis (SaNa)?
Damit Du einen SaNa Ausweis erhältst, musst Du an einem offiziellen Kurs teilnehmen und eine theoretische Prüfung ablegen. Es werden verschiedene Kursdaten angeboten, wobei die minimale Kursdauer 5 Stunden beträgt. Kursort sowie Kursdaten findest Du beim “Netzwerk Anglerausbildung”.
Darf ich alle Fische zu jeder Jahreszeit befischen?
Die meisten Fische, die wir befischen, unterliegen einer Schonzeit. Diese ist gesetzlich geregelt, jedoch von den Kantonen auf die jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Die Schonzeit dient dem Fisch zum stressfreien Laichen.
Es gibt Fischarten die geschützt sind und in jedem Fall unverzüglich und schonend zurückgesetzt werden müssen.
Ist das Fischen mit Widerhaken erlaubt?
Das Fischen mit Widerhaken ist grundsätzlich verboten. Teilweise gibt es da aber auch Ausnahmen, so dass mit einem SaNa Ausweis bei gewissen Techniken oder Orten, trotzdem mit Widerhaken gefischt werden darf. Informiere Dich diesbezüglich direkt in den geltenden Fischereigesetzen.
Darf ich mit lebenden Köderfischen fischen?
Im Allgemeinen ist das Fischen mit lebenden Köderfischen verboten. Aber auch hier können die Kantone Ausnahmen gewähren.